Zentrale Orte

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Zentrale Orte

Städte bzw. Gemeinden mit einer speziellen Versorgungsfunktion für das Umland werden mit dem Begriff „Zentrale Orte“ umschrieben. Über die engen Gemeindegrenzen hinaus werden diese Versorgungsfunktionen im Bereich privater und öffentlicher Dienstleistungen wirksam. Schulen, Sportanlagen, Banken, Universitäten, Gymnasien, Bibliotheken, Banken, Krankenhäuser, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und Versicherungen zählen zu den Versorgungsleistungen. Verkehrswege sind für die Bewertung von „Zentralen Orten“ von entscheidender Bedeutung, da sie das Zentrum mit dem Umland vernetzen. Daher werden verschiedene Zentralitätsstufen bei der Landesplanung unterschieden. Die Zentralitätshierarchie reicht vom Unter- und Kleinzentrum über das Mittelzentrum bis zum Oberzentrum. Dies ist durch die zunehmende Reichweite im Bereich Versorgungsleistungen möglich. Die höchste Zentralitätsstufe erhalten als Hauptstädte Orte, die als Kultur- und Wirtschaftszentren mit hauptsächlich öffentlichem Verwaltungsbereich fungieren. Die Landeshauptstädte sowie die Bundeshauptstadt Berlin zählen in Deutschland zu den zentralen Orten. Diesen kommt häufig eine Metropolfunktion zu, insbesondere wenn durch Veranstaltungen und Einrichtungen von internationaler Bedeutung vorhanden sind.

Es können Abwanderungstendenzen aus den Kernstädten ins Umland beobachtet werden. Der Abbau alter Industrien in den Kernstädten und deren Neuaufbau im Umland zählt auch dazu. Eine Verdichtung ist damit in der Region verbunden. Oberzentren müssen für das Umland daher zunehmend höhere, überregional wirksame Leistungen erbringen. Andererseits müssen die Oberzentren aber mit sinkenden Steuereinnahmen hinnehmen. Oberzentren kommen damit zunehmend in Bedrängnis.

In Deutschland gibt es gemäß einer Einstufung aus dem Jahr 2004 insgesamt 91 Oberzentren sowie 6 Zentren, die zu Oberzentren avancieren. Hinzu kommt eine Reihe von Städten, die wie Erlangen, Nürnberg und Fürth miteinander korrespondieren und wie ein Oberzentrum angesehen werden.

Einige Mittelzentren übernehmen Teilfunktionen eines Oberzentrums. In Deutschland gibt es davon 728. Große Unterschiede bestehen zwischen den Bundesländern im Bezug auf die Differenzierungen und Stufen der Zentralen-Orte-Hierarchie und bei den Mindestbevölkerungszahlen die zentralörtlichen Verpflichtungen entsprechend.

Im Zuge der Erneuerung der entsprechenden Baugesetzbuchabschnitte wurde Wert darauf gelegt, in Sachen Bauleitplanabstimmung die Prozesse zwischen den einzelnen Gemeinden auf unterschiedliche Funktionen als Zentren stärker einzugehen. In den 1930er Jahren wurde das ZOS (Zentrale-Orte-System) von W. Christaller als Modell für zentrale Orte entwickelt. In der heutigen Landesplanung und Raumordnung zählt das ZOS zu den Grundlagen.

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