Haftung
Haftung
Im Baubereich versteht man unter dem Begriff „Haftung“ zweierlei:
– Zum Einen geht es dabei um die Haftung von Anstrichen auf Untergründen, die gründlich von losem Schmutz, Teilen und Fett gesäubert und eventuell aufgeraut werden müssen.
– Zum Anderen spricht man von Haftung in Bezug auf Bauschäden und mangelhafte Leistungen von Handwerkern, Unternehmen oder Architekten im Rahmen der Gewährleistung.