Kaduzierungsverfahren

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Kaduzierungsverfahren

Der Zwangsausschluss eines Kapitalgesellschaftsanteilseigners, der seiner Zahlungspflicht in Sachen Stammkapital bzw. Grundkapital nicht nachgekommen ist, wird als Kaduzierung bezeichnet.

Dem säumigen Anteilseigner wird im Kaduzierungsverfahren zunächst eine neue Zahlungsfrist gesetzt. Sollte diese nicht eingehalten werden, so verliert der Anteilseigner alle mit dem Geschäftsanteil verbundenen Rechte und Pflichten. Der säumige Anteilseigner hat entsprechend weder Vermögens- noch Verwaltungsrechte nach der Kaduzierung. Dazu zählen auch alle vorab anteilig geleisteten Teilzahlungen, die dem Anteilseigner verlustig gestellt werden.

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