Bei Immobiliengutachten und dem Bewerten von Grundstücken kommt es in erster Linie auf eines an: Erfahrung. Wir sind seit vielen Jahren als sachverständige Gutachter tätig und bringen in unzähligen Projekten gesammelte Expertise mit.
Gutachten
Mit unserer breit gefächerten Expertise unterstützen wir Sie rund um Grund & Boden.
Wertermittlung
Ob Haus, Wohnung oder Grundstück – wir bringen die notwendige Erfahrung mit.
Immobilienbewertung
Mit uns haben Sie einen umfangreich zertifizierten Partner an der Seite.
Kauf- & Verkaufsberatung
Wir unterstützen Sie auch mit speziellen Angeboten beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie.
Was uns einzigartig macht
Zertifizierung
Der Schlüssel zu korrekten und rechtsgültigen Gutachten und Bewertungen sind Schulung und amtliche Anerkennung. Wir bringen die Zertifizierung mit, die Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück braucht.
Leidenschaft
Wir sind Sachverständige aus Leidenschaft. In Immobilien- und Grundstücksangelegenheiten sind wir der Partner an Ihrer Seite.
Legen wir los
Sie benötigen eine Immobiliengutachten – zum Beispiel im Falle einer Erbschaft oder für das Finanzamt? Oder benötigen Sie eine Kaufberatung vor dem Erwerb einer Immobilie? Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht mit den groben Eckdaten Ihres Anliegens und wir melden uns bei Ihnen mit einem konkreten Angebot.
Beiträge aus unserem Blog
Wird eine ausländische Gesellschaft im Register ihres Heimatlandes gelöscht und verliert so ihre Rechtsfähigkeit, so besteht die Gesellschaft gemäß BGH Beschluss Az. II ZB 19/15...
Sobald eine schuldrechtliche Vereinbarung in Form eines Kaufvertrags wirksam geworden ist, kann der Grundstückseigentümer die notwendige Zustimmung zum Erbbaurechtsverkauf nicht mehr widerrufen. So beschloss der...
Ein Werk ist bereits mangelhaft, wenn das Risiko für den Eintritt einer Gefahr besteht und die Funktion der Werkleistung darin besteht, dieses Risiko abzuwenden. Mit...
Arglistig handelt ein Auftragnehmer dann, wenn ein Mangel, der durch einen Subunternehmer verschuldet wurde, so offenkundig ist, dass der Mangel selbst dem Auftragnehmer auffallen müsste...