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Eine der wichtigsten Versicherungen für den Immobilienbesitzer stellt die Brandversicherung dar. In Deutschland war die Brandversicherung über viele Jahrhunderte hinweg eine Pflichtversicherung und ist es teilweise auch heute noch. Die allgemeine Versicherungspflicht wurde zwar aufgehoben, doch ist die Brandversicherung ebenso wie die Gebäudeversicherung, in der die Feuerversicherung meist integriert ist, eine wichtige Absicherung.

Die Brandversicherung sichert im Schadensfall alle Schäden an einem Gebäude ab, die durch ein Feuer, eine Explosion oder einen Blitzschlag entstanden sind. Wie bei allen Versicherungen gibt es aber auch hier Schadensfälle, die ausgeschlossen sind, wie grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Brandstiftung, die durch eine dritte Person erfolgt, wird von der Brandversicherung ersetzt, sofern der Sachverhalt der Polizei angezeigt wird.

Eine reine Brandversicherung wird heutzutage allerdings nur noch selten als reine Einzelversicherung angeboten. Meist ist die Brandversicherung in der eingeschlossen. Neben Brandschäden werden in diesem Fall auch Schäden durch Hagel, Sturm, Rohrbruch, Leitungswasser und Frost abgedeckt. Hier gibt es auch die Möglichkeit, Elementarschäden durch Überschwemmungen oder Lawinen sowie Überspannungsschäden mitzuversichern.

Seit 1994 ist die Feuerversicherung in Deutschland generell nicht mehr Pflicht. Ausnahmen gelten allerdings im Bereich von Eigentumswohnungen. Doch unabhängig davon, ob die Brandversicherung Pflicht ist oder nicht, sollte jeder Eigentümer von Immobilien sich natürlich gegen alle Risiken absichern.

Die Versicherungspolice der Brandversicherung deckt in der Regel den gleitenden Neuwert der Immobilie ab. Bei einem Neubau werden die tatsächlichen Kosten zugrunde gelegt. Bei Gebrauchtimmobilien erfolgt die Ermittlung des Neuwerts unter anderem auf Basis der Bauart, der Ausstattung und der Größe der Immobilie. Auf Grundlage dieses Neuwerts wird der Versicherungswert 1914 ermittelt, der sich aus dem Neuwertquotienten und dem Baukostenindex ergibt. Die Versicherungssumme für den Schadensfall ergibt sich dann aus dem Produkt des Versicherungswerts 1914 und dem Baukostenindex.

Alle Details der Brandversicherung werden grundsätzlich in einer Versicherungspolice festgehalten. Bei Objekten, bei denen weiterhin eine Brandversicherungspflicht besteht, gilt die Versicherungspolice als Nachweis für das bestehen der Versicherung und muss auf Anfrage vorgelegt werden können.

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