Wenn eine Bewertung einer Immobilie erfolgen soll, so ist es wichtig die eventuell erzielbaren Umsätze einzukalkulieren. Bei vermieteten oder verpachteten Objekten benötigt der Gutachter entsprechende Unterlagen, aus denen die Einnahmen aus Miete und Pachtzins ersichtlich sind.

Bei gewerbsmäßig genutzten Immobilien sind für die Bewertung natürlich die erzielbaren Umsätze ebenfalls wichtig. Benötigt werden die Miet- bzw. Pachtverträge inklusive aller Anpassungsvereinbarungen und Modifizierungen, sofern es sich um verpachtete oder vermietete Immobilien handelt. Bei Mehrfamilienhäusern und größeren Gewerbeobjekten kann alternativ eine Mieterliste mit Angaben über die jeweiligen Netto-Kaltmieten pro Mieteinheit, der jeweiligen Nutz- bzw. Wohnfläche, Verlängerungsoptionen, Beginn und Ende des Mietverhältnisses, besonderen Vereinbarungen wie Staffelmietvereinbarungen, Regelungen zur Übernahme von Bewirtschaftungskosten oder Indexierungen sowie Angaben zu Mietminderungen, Mieterhöhungen und sonstigen wesentlichen Vereinbarungen.

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