Sachenrechtsbereinigungsgesetz

Die drastischen Unterschiede zwischen der damaligen DDR und der Bundesrepublik Deutschland im Bezug auf das Grundstücksrecht führte nach der Wiedervereinigung zu einer notwendigen Anpassung des diffusen DDR-Grundstücksrechts an das westdeutsche Grundstücksrecht. Am 01.10.1994 wurde daher das Sachenrechtsbereinigungsgesetz in Kraft gesetzt.

Bis 1954 konnte in der DDR nur auf staatseigenem Grund gebaut werden. Die Rechtsangleichung an das Recht der Bundesrepublik Deutschland war Hauptziel des Gesetzes. Damit sollte das dort vorherrschende bauliche Nutzungsrecht an Grundstücken und selbstständigem Gebäudeeigentum an das BGB angeglichen werden. Ein Ankaufsrecht für Nutzer bzw. Gebäudeeigentümer für das jeweilige Grundstück, auf dem sich das Gebäude befindet, löste das Problem. Alternativ stand eine Erbbaurechtlösung bereit.

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