Zur Überbrückung von Höhenunterschieden werden abgewinkelte Ebenen, die als Rampe bezeichnet werden, eingesetzt. Dieser Begriff entstand aus dem Französischen und kann mit “Abhang” oder “geneigte Fläche” übersetzt werden. Als Unterscheidungsmerkmale für Rampen gelten das Steigungsverhältnis und der Neigungswinkel.

Flachrampen verfügen über eine Neigung von bis zu 6 Grad. Beim Rampenbelag ist in Bezug auf die Rutschfestigkeit keine besondere Behandlung notwendig. Bei Steilrampen mit bis zu 24 Grad Neigung muss ein gefahrloses Befahren und Begehen gewährleistet werden. Dazu werden Trittleisten und Flachstufen eingesetzt.

Wie bei einer Treppe sollte auch bei einer Rampe bei Stufen und Leisten ein regelmäßiges Steigungsverhältnis eingehalten werden. Wegen des geringen Steigungsmaßes und des geringen Neigungswinkels sind Rampen bequem zu begehen. Allerdings benötigen Rampen im Gegensatz zu Treppen mehr Raum. Daher werden Rampen meist im Außenbereich eingesetzt, wenn Höhenunterschiede mit Rollstuhl, Auto, Fahrrad, Hubwagen oder Schubkarre überwunden werden müssen.

Einige Mischformen ergeben sich zwischen Treppen und Rampen. Dazu zählen Treppenrampen, Fahrradrampen und Kinderwagenrampen. Ungewöhnlich stark geneigte und tiefe Stufen bilden bei der Treppenrampe eine kleine Reihe von Rampen aus. Ein müheloser, leichter Aufstieg wird dadurch ermöglicht. Bei einer Kinderwagenrampe wird eine schmale Treppe von einer Rampe flankiert. Für eine Fahrradrampe wird eine Rampe mit einer Treppe kombiniert, so dass das Hochschieben und Herunterrollen eines Fahrrads zu ermöglichen.

Comments are closed.