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Unter einer Ofenheizung wird ein in einem Raum installierter Heizofen, der einen einzelnen Raum beheizt, verstanden. In älteren Wohnungen und Häusern sind, Ofenheizungen immer noch häufig zu finden. In neueren Immobilien werden allerdings zunehmend effiziente Scheitholz- oder Holzpelletöfen als Allein- oder Zusatzsystem eingesetzt. Bei Ofenheizungen kommen Holz, Gas, Kohle oder Öl als Brennstoffe in Frage. Für eine effiziente Wärmespeicherung und Wärmeaufnahme sorgen gute Ofenheizungen in den Ofenaußenwänden. Die Brennstoffe verbrennen vollständig und sauber. Der Brennraum und die Abgasrohre lassen sich leicht reinigen. Die Reinigung erfolgt bei Abgasrohren und Einzelöfen regelmäßig durch einen Schornsteinfeger. Die Kosten für die Reinigung werden nach der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umgelegt.

Einzelöfen zur Holzverbrennung sorgen bei den derzeitig hohen Energiepreisen für Einsparungen. Allerdings hat sich in den letzten Jahren auch der gesundheitsschädliche Feinstaubanteil der Luft durch die erheblich gestiegene Anzahl an Holzheizungen und dieses Heizverfahren erheblich erhöht.

Der Gesetzgeber gab am 22.03.2010 daher eine neue Fassung der Kleinfeuerungsanlagenverordnung bzw. der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImschV) heraus. Entsprechend dieser Verordnung sind bestimmte Altöfen,  innerhalb einer Übergangsfrist auszurangieren oder mit Filtern nachzurüsten. Bestimmte Grenzwerte dürfen auch von Neuöfen nicht überschritten werden. Dies gilt auch für kleinere Öfen und Kaminöfen.

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