Räum- und Streupflicht

In der Winterzeit sind Hauseigentümer verpflichtet, für Verkehrssicherheit bei Schneefall und gefrierender Nässe zu sorgen. Durch Schneeräumen und Streuen von Streukies oder Streusalz bei Eisglätte muss Unfällen von Passanten, Besuchern und Nachbarn vorgebeugt werden. Die Räum- und Streupflicht gilt für Garagenvorplätze, Privatwege und Hauszugänge.

Alle Straßenanlieger sind bei öffentlichen Bürgersteigen für die Einhaltung der Räum- und Streupflicht gemeinsam verantwortlich. Einem Fußgänger muss auf dem Gehweg die Möglichkeit gegeben werden, ohne Rutschgefahr ans Ziel zu kommen. In Großstadtzentren muss entsprechend die gesamte Bürgersteigfläche geräumt und gestreut werden, da eine hohe Passantenfrequenz vorherrscht. Dabei müssen auch mehrere Personen nebeneinander auf dem Bürgersteig gefahrlos laufen können.

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