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Arbeitgeberdarlehen

In Finanzkreisen versteht man unter einem Arbeitgeberdarlehen einen vom Arbeitgeber an seine Mitarbeiter gewährten Kredit, der besonders günstige Konditionen beinhaltet. Ein Arbeitgeberdarlehen stellt eine soziale Zusatzleistung auf freiwilliger Basis dar, so dass ein Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch anmelden kann. Im Normalfall erhält der Arbeitnehmer beim Arbeitgeberdarlehen bessere Zinskonditionen als marktüblich. Manchmal wird sogar ein zinsloses Darlehen vergeben. Arbeitgeber müssen allerdings Arbeitgeberdarlehen teilweise steuerlich berücksichtigen. Als Maßnahme zur Mitarbeiterbindung, bei der eine zusätzliche Verpflichtung gegenüber dem 04entsteht, sind Arbeitgeberdarlehen besonders gut geeignet. Die Darlehenshöhen halten sich allerdings meist in Grenzen. In der Regel erfolgt die Rückzahlung in kleinen Raten, die dann vom monatlichen Lohn oder Gehalt abgezogen werden.

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