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Nachtspeicherheizung

Elektrische Speicherheizungen, Nachtspeicherheizung oder Nachtstromheizungen verfügen in der Regel über einen Wärmespeicher. Der Wärmespeicher heizt sich in Zeiten günstiger Stromtarife nachts auf und gibt die gespeicherte Wärme tagsüber ab. Ein spezieller Stromzähler ist notwendig, um eine Nachtspeicherheizung nutzen zu können. Dieser Stromzähler muss über zwei Zählwerke verfügen. Damit wird eine Umschaltung von einem höheren Tarif auf einen Niedrigstrom-Tarif möglich gemacht. Per Schaltuhr oder Fernsteuerung schaltet der Stromversorger zwischen den unterschiedlichen Tarifen hin und her. Die günstigen Nachttarife wurden von den Stromversorgern vielerorts allerdings bereits abgeschafft.

Nachtspeicherheizungen kamen in den 1950er Jahren auf und wurden von den Stromversorgern propagiert, um die Kraftwerke auch nachts auslasten zu können. Mit der Erkenntnis der gesundheitsschädlichen Wirkung von Asbest kam erste Kritik an den Nachtspeicherheizungen auf. Schließlich war Asbest in vielen Nachtspeicherheizungen verbaut worden. In alten Geräten sind auch heute noch Asbestanteile enthalten. Zwar konnte in den modernen Nachtspeicherheizungen der Asbest durch andere Werkstoffe ersetzt werden, jedoch sorgten der nur 34 %ige Wirkungsgrad und die kontinuierliche Steigerung der Strompreise für eine zunehmende Unrentabilität. Nachtspeicherheizungen sind zudem eher unflexibel, wenn Temperaturschwankungen unerwartet auftreten. Die Wärmeabgabe kann nämlich bei Nachtspeichergeräten nicht sofort angepasst werden.

Nachtspeichergeräte ab dem Baujahr 1977 sind in Bezug auf die gesundheitsgefährdenden Asbestfasern unbedenklich, da die Anwendung ab diesem Jahr verboten wurde. Ein Gutachten kann Auskunft darüber geben, ob eine bestimmte Nachtspeicherheizung Asbestfasern an die umgebende Luft abgibt. Nur Fachleute dürfen Nachtspeichergeräte öffnen, so dass die Einschaltung eines Gutachters notwendig ist.  Bei asbesthaltigen Altgeräten kann die Bauaufsichtsbehörde auf einen Austausch des Heizsystems bzw. eine Sanierung bestehen.

Vom Gesetzgeber wurden zur stufenweisen Abschaffung von Nachtspeichergeräten im Rahmen der EnEV 2009 (Energiesparverordnung) Vorgaben erlassen. Diese Regelungen wurden mit der EnEV 2014 allerdings wieder zurückgenommen. Da Nachtspeicherheizungen Speichermöglichkeiten für Überkapazitäten bieten, wurde so entschieden. Da sich durch Solarstromeinspeisungen allerdings eher im Sommer Kapazitätsspitzen ergeben ist der Sinn jedoch umstritten. Schließlich kommen Nachtspeicher hauptsächlich im Winter zum Einsatz. Die derzeitigen Strompreise machen den Betrieb von Nachtspeicherheizungen verhältnismäßig teuer. Ein Systemwechsel ist aus energetischer Sicht im Rahmen einer Sanierung oder Erneuerung der Heizanlage ratsam.

Das „Energieeffizient Sanieren“-Privatkundenprogramm der KfW-Bank sah eine zeitlang für den Austausch von Nachtspeichergeräten gegen moderne Heizsysteme und die fachgerechte Geräteentsorgung für jedes Gerät eine Prämie vor. Diese Art der Förderung wurde 2010 gestrichen. Für den Austausch einer alten Heizanlage gegen ein energiesparendes Modell gibt es allerdings trotzdem immer noch Förderungen, so dass sich das Ausrangieren alte Nachtspeichergeräte auf alle Fälle rentiert.

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