Kakerlaken

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Kakerlaken

Die „Gemeine Küchenschabe“ oder Kakerlake befällt bisweilen Immobilien, was für Eigentümer und Bewohner ein erhebliches Übel darstellt.

Der Befall mit Kakerlaken bedeutet für ein Gebäude nicht unbedingt, dass sich darin verschmutzte Wohnungen befinden müssen. Diese Schädlinge können auf verschiedenen Wegen ins Gebäude eingeschleppt werden. So können die Tiere im Lebensmittelkarton aus dem Supermarkt, in Möbeln, gebrauchten Elektrogeräten oder im Urlaubsgepäck in die Wohnungen gelangen. Wird eine Kakerlake mit dem Schuh zertreten, so kleben befruchtete Kakerlakeneier unter der Schuhsohle, welche dann ebenfalls nach Hause getragen werden, wo sie später ausschlüpfen.

Haben die Kakerlaken eine Wohnung erst einmal erobert, so breitet sich der Befall sehr schnell auf das ganze Gebäude aus. Durch die kleinsten Ritzen können sich die Schädlinge zwängen und sich hinter Wandtäfelungen oder in Kabelschächten verkriechen.

Die nachtaktiven Schädlinge machen sich ähnlich den Mäusen gerne über Vorräte, Lebensmittelpackungen, Zuckertüten etc. her. Ein Anzeichen ist der Kot, der in Form von schwarzen Punkten erkennbar ist. Bei Verdacht auf Kakerlakenbefall können die Tiere mittels Leimfallen, die Duftstoffe beinhalten, angelockt und festgesetzt werden.

Insektenspray hingegen ist zur Bekämpfung der Kakerlaken eher ungeeignet, da es nicht in alle Winkel und Zwischenräume eingebracht werden kann, in denen sich die Tiere verschanzen können. Vergiftete Fressköder versprechen sehr viel mehr Erfolg. Bei Haustieren und Kleinkindern im Haushalt ist allerdings Vorsicht geboten. Fressköder sollten über einen Zeitraum von mehreren Tagen ausgelegt werden, damit auch die nächste Generation aus den bereits vorhandenen Eiern ausschlüpfen und gleich vernichtet werden kann. Wenn diese Maßnahmen nicht fruchten, kann es ratsam sein einen professionellen Kammerjäger hinzuzuziehen.

Im Jahre 1985 hat das Amtsgericht Bonn bereits festgestellt, dass in Großstädten Wohnungen ungezieferfrei gehalten werden müssen, da es so etwas wie einen „normalen Befall“ nicht gäbe.

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