Kaufvertrag beim Immobiliengeschäft – immer über den Notar

Als Verkäufer möchte man beim Immobilienverkauf natürlich keine Fehler machen. Grundsätzlich muss der Kaufvertrag beim Immobilienkauf schriftlich verfasst und notariell beurkundet werden. Die Ausgestaltung des Kaufvertrags wird zwar vom Notar übernommen, trotzdem kann es nicht schaden, wenn Käufer und Verkäufer der Immobilie wissen, was zwingend in den Kaufvertrag aufgenommen werden sollte und welche zusätzlichen Vereinbarungen möglich sind.

Kaufvertrag für Immobilien – notarielle Beurkundung

Ein Kaufvertrag für ein bebautes oder unbebautes Grundstück kann rechtlich gesehen nur mit einer notariellen Beurkundung rechtskräftig werden. Der Verkäufer verpflichtet sich im Kaufvertrag das Eigentum an Grund und baulichen Anlagen auf die andere Seite zu übertragen. Gleichzeitig geht  der Käufer die Verpflichtung ein, den Vertragsgegenstand auch zu erwerben. Für diese Art von Rechtsgeschäften schreibt das BGB in §313 die Beurkundung durch einen Notar vor und sichert damit die Mithilfe eines Rechtskundigen, der unabhängig und unparteiisch handelt. Der erste Ansprechpartner für Fragen rund um den Grundstückskaufvertrag ist entsprechend der Notar.

Kosten für die Beauftragung des Notars

Grundsätzlich können die Vertragspartner den Notar frei wählen. Meist obliegt nach einem ungeschriebenen Gesetz die Wahl des Notars allerdings dem Käufer, da dieser im Regelfall die Notarkosten tragen wird. Aus dem Kaufpreis für die Immobilie, dem Geschäftswert der Kaufurkunde und dem Umfang der Kaufurkunde ergibt sich die Höhe der Kosten für die Notarleistung. Die Kostenverordnung (KostO) dient als Berechnungsgrundlage.

Mitwirkung eines Notars beim Kaufvertrag für Immobilien

Der Notar hat die Aufgabe, die Vertragspartner über die Tragweite des Kaufvertrags und die rechtliche Bedeutung aufzuklären. Zudem ist der Notar für die Überwachung der Abwicklung der Kaufpreiszahlung sowie die Immobilienübereignung zuständig. Allerdings ist der Notar nicht verpflichtet, Verkäufer und Käufer auf nachteilige Klauseln hinzuweisen oder die Interessen der Vertragspartner zu vertreten.

Immobilienkaufvertrag gründlich prüfen

Der Notar stellt eine neutrale Instanz dar und ist somit verpflichtet, beiden Vertragspartien eventuelle Fragen neutral zu erklären. Wer allerdings Zweifel hat, dass der Notar wirklich neutral agiert, der hat das Recht einen zweiten Notar mit der Überprüfung des Kaufvertrags zu beauftragen. Ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Bau- und Immobilienrecht kann in solchen Fällen ratsam sein.

Angaben in einem Kaufvertrag für Immobilien

Im Vorfeld des Vertragsabschlusses findet in der Regel eine Vorbesprechung mit dem Notar statt, bei dem alle nötigen Unterlagen und Informationen zusammengestellt werden. Der Notar arbeitet diese auf und fasst den Kaufvertrag ab. Spätestens zwei Wochen vor dem offiziellen Verkaufstermin lässt der Notar den Vertragsentwurf den Vertragsparteien zukommen.

In der Regel sollte ein Kaufvertrag für ein Immobiliengeschäft folgende Daten enthalten:

  • Grundbuchstand mit eventuellen Belastungen des Grundstücks
  • Details zur zu verkaufenden Immobilie
  • Kaufpreis
  • Rechtsmängelansprüche
  • Sachmängelansprüche
  • Besitzübergang
  • Erschließungsbeiträge
  • Pacht- und Mietverhältnisse
  • Grunderwerbssteuer und sonstige Kosten
  • Auflassung
  • Belastungsvollmacht
  • Vormerkung

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