Garage

Im Gegensatz zu offenen Carports stellen Garagen abschließbare, geschlossene Abstellplätze für Fahrzeuge dar. An die Sicherheit, Ausführung und Größe von Garagen stellen die einzelnen Landesbauordnungen ganz eigene Anforderungen. Es muss für die Errichtung ein Bauantrag gestellt werden, da eine Garage als genehmigungspflichtig anzusehen ist. Garagen können direkt an das Haus anschließend, freistehend oder unter das Gebäude als Tiefgarage oder auf Hanggrundstücken gebaut werden. Zum Nachbargrundstück dürfen die Garagen in der Regel den Grenzabstand nicht überschreiten. Natürlich ist dies auch von der Größe der Garage abhängig. Um das Fahrzeug auch waschen zu können, empfiehlt sich der Einbau eines Bodenablaufs und eines Wasseranschlusses. Der Bodenablauf sollte mit einem Ölabscheider ausgestattet werden. Selbstbaugaragen oder Fertiggaragen bieten sich als kostengünstige Varianten beim Bau der Garage an.

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