Entwurfsverfasser

Entwurfsverfasser

In den Landesbauordnungen wird geregelt, welche Personen als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser zugelassen sind. Meist handelt es sich dabei um Architekten oder Architektinnen. Verantwortlich zeichnet sich der Entwurfsverfasser für die Brauchbarkeit und Vollständigkeit des Entwurfes. Zudem haben die Entwurfsverfasser dafür zu sorgen, dass die Ausführungspläne den genehmigten Bauvorlagen und den Landesbauordnungen entsprechen. Fehlt dem Entwurfsverfasser in Einzelfragen wie Statik, Schallschutz, Bodenuntersuchung und Wärmeschutz das nötige Fachwissen, so muss ein 1hinzugezogen werden.

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