Warning: Undefined variable $content_css in /home/www/immobilienservice-braunschweig.com/wordpress/wp-content/themes/nimva/templates/single-style3.php on line 52
>

Grundsätzlich ist für die Klarstellung der Eigentumsverhältnisse einer Immobilie wichtig. Dazu trägt auch ein Erbschaftsteuer- oder Schenkungssteuerbescheid bei. Denn wer diese Steuern zahlen muss, in dessen Besitz geht auch die Immobilie zunächst einmal über.

Die Erbschaftssteuer entsteht immer dann, wenn ein Immobilienbesitzer verstirbt. Es kann natürlich aufschiebende Bedingungen für die Fälligkeit der Erbschaftssteuer geben. Soll ein Minderjähriger erst erben, wenn er volljährig geworden ist, so wird auch die Steuerschuld erst zu diesem Zeitpunkt eintreten.

Steuerpflichtig ist nach den Bestimmungen des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes jeder Begünstigte einer Erbschaft oder Schenkung. Von den Finanzbehörden wird die Steuerschuld nach dem Erbschaftswert unter Berücksichtigung eventueller Freibeträge ermittelt. In aller Regel erfährt das zuständige Finanzamt zeitnah von einem Sterbefall, da Standesämter, Banken und Nachlassgerichte der Meldepflicht unterliegen.

Die Verpflichtung zur Zahlung der im Erbschaftssteuerbescheid ausgewiesenen Erbsteuer beginnt mit dem Erbfall. Die Schenkungssteuer wird entsprechend mit dem Tag der Schenkung fällig. Der Steuerschuldner erhält einen Steuerbescheid, indem bekanntgegeben wird, welche Steuerschuld entstanden ist und wann diese zur Zahlung fällig ist.

Da die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer sich nach dem Wert der Immobilie und der Zugehörigkeit des Begünstigten zu einer bestimmten Steuerklasse berechnet, kann es für einen Immobiliensachverständigen informativ sein, Einsicht in die Steuerbescheide zu nehmen. Bei älteren Immobilien, die bereits vor längerer Zeit geerbt bzw. geschenkt wurden, können die entsprechenden Daten des Steuerbescheides Auskunft über den Immobilienwert, den das Finanzamt bei seinen Berechnungen zugrunde gelegt hat geben. Diese Erkenntnisse können bei einer erneuten Bewertung der Immobilie durchaus interessant für den Immobiliengutachter sein.

Comments are closed.