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Der Bauschein ist für den Bauherrn eines der wichtigsten Dokumente. Vor dem Bauschein steht der Bauantrag, der mit allen erforderlichen Unterlagen dem zuständigen Bauamt vorgelegt werden muss. Bauzeichnungen, Berechnungen des Architekten, Unterlagen über die Statik etc. gehören dazu.

Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen, erhält der Bauherr, sofern keine Beanstandungen vorliegen, eine Baugenehmigung. Der Bauschein schließlich verkörpert als Urkunde die eigentliche Baugenehmigung, die vor dem Baubeginn beantragt werden muss. Da die Baugenehmigung zur Einsicht an der Baustelle bereitliegen muss, ist die Schriftform notwendig. Diese Schriftform wird dann als Bauschein bezeichnet.

Erst nach dem Erhalt des Bauscheins ist die Erlaubnis zum Baubeginn des geplanten Vorhabens erteilt. Ein Bauschein behält seine Gültigkeit über drei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums muss mit dem Bau des Bauvorhabens begonnen werden. Sollte der Baubeginn innerhalb dieser Zeit nicht möglich sein, so kann eine Verlängerung des Bauscheins beantragt werden. Unterbleibt ein solcher Antrag, wird die mit dem Bauschein verbundene Baugenehmigung nach den drei Jahren ungültig und damit hinfällig.

Wenn ein Bauschein erteilt wurde, so ist das Bauamt bzw. die Bauverwaltung nicht berechtigt, nachträglich Ergänzungen oder Änderungen vorzunehmen. Das Gebäude darf ganz genau so, wie es beantragt und genehmigt wurde, errichtet werden. Natürlich ist der Bauschein mit gewissen Bedingungen verbunden, die zunächst erfüllt werden müssen, damit der Bauschein auch rechtskräftig wird.

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