Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren

Im Baugenehmigungsverfahren wird über den Bauantrag anhand aller gesetzlichen und baurelevanten Vorschriften entschieden. Als Grundlage für die Überprüfung dienen unter anderem das Baugesetzbuch, das Landesbaugesetz, das Nachbarschaftsrecht, örtliche Bauvorschriften und technische Baubestimmungen. Entsprechend lange kann das Prüfungsverfahren dauern. Soll ein Bauvorhaben in einem Gebiet mit detailliertem Bebauungsplan realisiert werden, kann die Genehmigung trotzdem länger als einen Monat dauern. Die Liste zu erbringender Beschreibungen und Vorlagen für den Bau, die für das Genehmigungsverfahren vorgelegt werden müssen, ist entsprechend lang.

Es besteht von Seiten der Baubehörde auch ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren zur Verfügung, sofern die Traufhöhe einen bestimmten Wert nicht übersteigt. In der Regel werden brandschutzrechtliche und planungsrechtliche Anforderungen geprüft, ohne technische Sachverhalte zu berücksichtigen. Für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren werden weniger Bauvorlagen gefordert.

Noch weniger Bauvorlagen werden bei einem Genehmigungsfreistellungsverfahren notwendig.  In Nordrhein-Westfalen beispielsweise benötigt der Bauherr lediglich die Bauzeichnungen, einen einfachen Lageplan, baustatistische Erhebungsbögen, rechnerische Nachweise über die höchste Fußbodenhöhe, Berechnungen zum Umfang der baulichen Nutzung sowie eine Erklärung des Entwurfsverfassers über die Entsprechung des Bauwerks in Sachen Brandschutzanforderungen. Ohne Bauvorlagen ist also auch dieses Verfahren nicht zu durchlaufen.

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