Baubeschreibung

Die Baubeschreibung stellt eine detaillierte Beschreibung des zu errichtenden Gebäudes dar. Eine Reihe inhaltlicher Details sind, neben der Wortwahl und Vollständigkeit der Baubeschreibung, einzuhalten. Neben der Art der Bauausführung werden die folgenden Kriterien in die Baubeschreibung aufgenommen:

Beschreibung des Bauvorhabens

In diesem Teil der Baubeschreibung werden alle Angaben zum Haustyp, zur Bauweise, zum Planer, zum Hersteller, zu eventuellen Ausbaustufen und, sofern vorgesehen, zu besonderen Nutzungseigenschaften (wie einer behindertengerechten Lösung mit barrierefreiem Zugang zum Haus gemäß DIN 18025) aufgelistet. Zudem müssen detaillierte Gebäudedaten zu Abmessungen, Raumhöhen, Raumanzahl, Anzahl der Vollgeschosse, Dach, Flächenangaben und Keller sowie darstellende Pläne, Angaben zum Schallschutz und zum Energiebedarf vorhanden sein.

Zeichnungen und Pläne

Gefordert sind exakte Pläne im Maßstab von mindestens 1:50. Diese beinhalten Schnitte, Grundrisse, Ansichten vom Gebäude und Grundstück, aus denen maßgenaue, sämtliche Festlegungen der Hausanlage, von Türen oder Fenster nachvollziehbar sind.

Unerwünschte Nebenkosten

Sollte die Gemeinde die Rechnungslegung nicht rechtzeitig durchgeführt haben, so kann es vorkommen, dass der Erschließungskostenbeitrag für ein Grundstück nicht vom Bauträger gezahlt worden ist. Für diesen Erschließungskostenbeitrag gilt, dass der Eigentümer des Grundstücks zum Zeitpunkt der Rechnungslegung die Rechnung zahlen muss. Diese kann sich durchaus im fünfstelligen Bereich bewegen. Diese Kosten sollten in der Baubeschreibung ebenfalls auftauchen, sofern sie nicht in die Grundstückskosten eingerechnet wurden. Tauchen diese Kosten nicht auf, sollte bei der Gemeinde nachgehakt werden, ob bereits eine Zahlung getätigt wurde.

Eigenleistung

In der Baubeschreibung sollten auch Festlegungen über eventuelle Eigenleistungen festgeschrieben werden.

Angaben über erbrachte Planungsleistungen

Insbesondere Unterlagen zur Genehmigungs- und Entwurfsplanung sowie die Ausführungsplanung und Bauleitung müssen beigefügt werden.

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