Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

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Eintragungen im Liegenschaftsbuch

Das Liegenschaftsbuch wird in der Regel automatisiert geführt. Alle Flurstücke und Gebäude einer Stadt oder Gemeinde werden im Liegenschaftsbuch genau beschrieben. Die Liegenschaften werden nach Lage, Größe und Nutzung beschrieben. Zudem werden in Übereinstimmung mit dem Grundbuch die Eigentümer und Erbbauberechtigten ausgewiesen. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen werden außerdem die Ergebnisse der Bodenschätzung aufgeführt. Hinzu kommen Hinweise auf Eintragungen in anderen Verzeichnissen wie dem Baulastenverzeichnis sowie auf laufende Bodenordnungsverfahren wie Flurbereinigungen, Sanierungen und Umlegungen, die ebenfalls im Liegenschaftsbuch enthalten sein müssen.

Auszug und Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch

Notare, Erbbauberechtigte und Eigentümer sind berechtigt, das Liegenschaftsbuch einzusehen. Natürlich können diese Personengruppen auch Auskünfte und Auszüge über die betreffenden Liegenschaften aus dem Liegenschaftsbuch erhalten. Personen außerhalb dieses Personenkreises müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen, um das Liegenschaftsbuch nutzen zu dürfen. Das Katasteramt ist dazu verpflichtet, schutzwürdige Belange der Eigentümer eines Grundstücks entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzes zu gewährleisten.

Auszug aus dem Liegenschaftsbuch – wofür wird er benötigt?

Ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch kann als Eigentumsnachweis dienen. Entsprechend kann der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch bei Behörden, Gerichten, Kreditinstituten oder sonstigen Verwaltungsstellen als Beleg vorgelegt werden. Wer einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch benötigt, muss diesen beantragen und eine entsprechende Gebühr für die Ausstellung entrichten.

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