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Architektenhonorar

Wie jeder arbeitende Mensch hat auch der Architekt oder die Architektin natürlich einen Anspruch auf eine Vergütung seiner / ihrer Leistungen. Die Abrechnung für erbrachte Leistungen wie Konstruktionsberechnungen, Bauplanzeichnung, Bauabnahme und – koordination erfolgt gemäß der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die HOAI stellt die Verhandlungsbasis für die Berechnung einzelner Leistungspositionen dar. Über den Werk- oder Architektenvertrag wird das gesamte Honorar festgelegt. Nach der Komplexität der Bauaufgabe richtet sich die Höhe des Honorars. Eingeteilt wird die Abrechnung in verschiedene Zonen und der Höhe der anrechenbaren Kosten. Das Gesamthonorar des Architekten beträgt im Regelfall bei einer Vollbeauftragung bei zirka 10 % der Gebäudekosten.

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