Abbruch

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Abbruch

Ein Abbruch von Gebäuden ist genehmigungspflichtig, daher kann ein Abbruch nur mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde erfolgen. Diese kann von Amts wegen einen Abbruch verfügen, wenn ein Gebäude als baufällig eingestuft wurde oder ein Gebäude bauordnungswidrig erbaut wurde. Ein weiterer Grund für eine Abbruchsverfügung besteht, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet wird.

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