Wertermittlungsverordnung

Die Rechte an Grundstücken, grundstücksgleiche Rechte und die Verfahren zur Verkehrswertermittlung bei Grundstücken werden in der WertV (der Wertermittlungsverordnung) geregelt. Im Baugesetzbuch findet sich die Verordnungsermächtigung, in der auch der Verkehrswertbegriff definiert wird. Die aktuell geltende WertV, die aus Dezember 1988 stammt, wurde 1997 letztmals geändert. In allen Fällen der Verkehrswertermittlung, bei denen auf Verkehrswerte im Sinne des § 194 BauGB Bezug genommen wird, ist die WertV als verbindliche Norm anzusehen.

Comments are closed.