Warning: Undefined variable $content_css in /home/www/immobilienservice-braunschweig.com/wordpress/wp-content/themes/nimva/templates/single-style3.php on line 52
>

Abbauland

Bei unbebauten Flächen, die dem Abbau von Bodenrohstoffen wie Gestein, Lehm, Kies, Torf oder Sand vorgesehen sind, werden gemäß §43 Bewertungsgesetz als Abbauland bezeichnet. Der Abbau kann sowohl offen als auch unterirdisch in Sandgruben, Schottergruben oder Steinbrüchen erfolgen.

Immobiliensachverständige setzen in der Regel bei Abbauland das Ertragswertverfahren für die Wertermittlung ein.  Gegenstand des Verfahrens ist der jeweilige Einzelertragswert. Das Statistische Bundesamt weist solche Betriebsflächen in der Bodennutzungsstatistik als Abbauland aus. In der Regel umfasst Abbauland zirka 0,7 Prozent der Gesamtfläche eines Baugebietes.

Comments are closed.