Wegerecht

Wegerecht

Das Wegerecht ist durch eine Grunddienstbarkeit gesichert, welche dem Eigentümer eines Grundstückes das Recht zum Überqueren, Befahren oder Begehen eines damit belasteten Grundstücks einräumt. Ein Grundstück, das vom Grundstückseigner nur über ein fremdes Grundstück erreicht werden kann, verfügt über ein Notwegerecht, welches unabhängig von einer Eintragung im Grundbuch genutzt werden kann.

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