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Wärmeschutzverordnung

Für den Erlass der Wärmeschutzverordnung 1982 und der Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden, welche seit 01.01.1995 in Kraft ist, gab es mehrere Gründe zu denen folgende zählten:

–       die Reduktion von klimarelevanten Gasen wie CO2  und damit der Belastung der Atmosphäre

–       die Schonung der endlichen Energieressourcen aus fossilen Reserven wie Erdgas, Erdöl und Kohle, die zu einer größeren Unabhängigkeit in energiepolitischen Fragen führen soll

–       die Entlastung der öffentlichen Kassen durch die Energieeinsparungen bei öffentlichen Gebäuden

Beide Verordnungen werden im allgemeinen Sprachgebrauch kurz als Wärmeschutzverordnung bezeichnet.

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