Lageplan

Zu den Bauvorlagen und Beleihungsunterlagen zählt auch der Lageplan. Bestimmte bundeslandspezifische Bauvorlagenverordnungen fordern eine entsprechende Darstellung des Lageplans als Bestandteil einer Bauvorlage. Die Vorgaben sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Unter anderem zählen zu den Vorgaben die Grundstückslage bezüglich der Himmelsrichtung, die Grundstücksbezeichnung inklusive Grundbuch, der Maßstab (üblich 1:500), Gemarkung, Flur, Flurstück, Strasse, Gemeinde, Hausnummer, Flächeninhalt vorhandene Bestandsgebäude, Hinweise auf Baulasten im Liegenschaftsbuch und die zu den Umgebungsgrundstücken katastermäßig erfassten Grundstücksgrenzen.

In einigen Bundesländern wird zwischen einfachen und qualifizierten Lageplänen unterschieden. Im einfachen Lageplan sind einzig die oben aufgeführten Angaben enthalten. In einem qualifizierten Lageplan werden zusätzlich Grenzlängen und Abstandsmaße sowie der aktuelle Zustand in Sachen Bebauung der angrenzenden Nachbargrundstücke aufgeführt. Hauptsächlich benötigen den qualifizierten Lageplan Bauprojekte mit Grenzbebauungen.

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