Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum

Im Bereich von Wohnungseigentum befinden sich Einrichtungen und Anlagen, die der gemeinschaftlichen Nutzung durch alle Wohnungseigentümer offen stehen und als Gemeinschaftseigentum anzusehen sind. Zu solchen Gemeinschaftseinrichtungen zählen unter anderem Fahrradkeller, Zugangswege, Treppenhäuser, Fahrstühle, Waschküchen, Trockenräume und alle Entsorgungs- und Versorgungssysteme für Wasser, Heizung, Strom und Gas.

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