Als Flurkarte, Liegenschaftskarte oder Katasterkarte wird eine maßstäbliche Darstellung aller Grundstücke und Flurstücke in einem Gebiet bezeichnet. Mit der Schätzungskarte zusammen bildet die Flurkarte den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters. Die Flurkarte weist die Lage und Abgrenzung aus und stellt die amtliche Grundlage für das Grundbuch mit seinen Grundstücken dar. Damit bildet die Flurkarte die Grundlage für die Eigentumssicherung an Grund und Boden sowie für eine gerechte Grundsteuerveranlagung dar.

Darstellungen der Flurkarte

In Deutschland sind Flurkarten mittlerweile vollständig durch die ALK (Automatisierte Liegenschaftskarte ersetzt worden. Damit gehört die Flurkarte eigentlich der Vergangenheit an. Bis dato wurden die Flurkarten im Blattschnitt einer Rahmenkarte oder als Inselkarte einer Flur dargestellt. Eine Inselkarte hatte immer eine Blattgröße von 1000 x 707 mm und konnte zudem Beiblätter beinhalten, so dass größere teile der Flur in vergrößertem Maßstab dargestellt werden konnten. Zudem gab es häufig Sonderzeichnungen oder Vergrößerungen auf gesonderten Blättern, welche Situationen darstellten, die nicht direkt in der Flur kartiert werden konnten. Heutzutage funktioniert die Flurkarte digital und muss in Auszügen angefordert werden, um bei einem Bauvorhaben genutzt werden zu können.

Grundsätzlich beinhaltet die Flurkarte Darstellungen von:

  • Flurstücken mit deren Nummern und Grenzen
  • Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen
  • Gebäude mit Angabe der Nutzung und deren Nummern
  • Bodennutzungsarten
  • Flurnummer, Gemarkungsbezeichnung, Maßstab und Herkunft im Blattrahmen
  • Vermessungs- und Grenzpunkte mit ihren Nummern
  • Topografische Angaben
  • Böschungen, Hecken, Mauern und Zäune

Auf der Flurkarte wird das Gemeindegebiet innerhalb der Katasterbücher in nummerierte Flurstücke eingeteilt, die zusammengenommen eine so genannte Flur bilden. Bevor ein Bauprojekt gestartet werden kann, muss rechtlich abgesichert geklärt werden, welche Flurstücke von dem Grundstück ganz oder teilweise belegt werden. Den Neu- oder Anbau muss der Bauherr entsprechend in die Flurkarte eintragen lassen. Die Grundrisse des Grundstücks und der Gebäude werden im Grundbuch verzeichnet.

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