Festpreis

Mit dem Bauunternehmer kann ein unveränderlicher Gesamtpreis für alle Leistungen zur Errichtung eines Fertighauses oder Gebäudes vereinbart werden, der als Festpreis deklariert wird. Der Vorteil eines Festpreises liegt für den Bauherren / die Bauherrin darin, dass während der Bauzeit steigende Personalkosten und  Materialkosten nicht nachberechnet werden können. Jedoch sollten alle zu erbringenden Leistungen, sowie alle Kosten und eventuelle Nebenkosten, im Vertrag mittels exakter Baubeschreibung genau festgelegt werden.

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