Dachneigung

Für die Konstruktion der Dachneigung oder Dachschräge können im Bebauungsplan festgelegte Vorgaben existieren, um die Einheit eines Siedlungsbildes zu erhalten. Angegeben wird dabei ein Winkel zwischen der waagerechten Decken- oder Geschosslinie des Gebäudes und dem Dach. Durch diesen Winkel wird die Art der Dachdeckung entscheidend beeinflusst. Die Verlegungsart stellt einen weiteren Faktor dar. Eine Schuppendeckung kann z. B. ohne oder mit Unterdach verwandt werden. Für eine aus den üblichen Dachziegeln oder Dachpfannen bestehende harte Bedachung ist ein Mindestwinkel von 22 Grad, für Ried oder Stroh von 45 Grad und für Schiefer von 28 Grad anzulegen. Die Gradangaben können im Bebauungsplan auch in Prozent ausgewiesen werden. 29 Grad würden dann als 36% angegeben.

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