Bau(vor)anfrage

Bauherren bzw. Bauherrinnen, welche eine Bauvoranfrage stellen, erhalten einen vorläufigen, amtlichen Bescheid über die baurechtliche und bautechnische Nutzung das angefragte Grundstück betreffend. In diesem Bescheid wird eine Zusammenstellung der einzuhaltenden Vorschriften sowie die möglichen Folgen bei Nichtbeachtung geliefert. Dieser Vorbescheid gilt für die Planung und Bauausführung als verbindlich. In der Regel behält der Bescheid zu einer Bauanfrage zwei Jahre seine Gültigkeit und der Bauherr / die Bauherrin kann weitere zwei Jahre als Verlängerung beantragen.

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