Baumängel

Warning: Undefined variable $content_css in /home/www/immobilienservice-braunschweig.com/wordpress/wp-content/themes/nimva/templates/single-style3.php on line 52
>

Baumängel

In einem Protokoll werden alle Baumängel, die bei der Bauabnahme gefunden werden, festgehalten. Diese Mängel muss der Bauunternehmer in der Regel innerhalb einer ihm gesetzten, angemessenen Frist beheben. Allerdings sind bei der Bauabnahme nicht immer alle Baumängel sofort ersichtlich. Die Gewährleistung für diese Baumängel richtet sich jeweils nach der Vertragsart. Verträge, welche auf Grundlage der VOB geschlossen wurden, verfügen über eine Gewährleistung von 2 Jahren, während Verträge auf Grundlage des BGB eine 5 Jahre Gewährleistung bieten. Die Verjährungsfrist für Baumängel beginnt jeweils mit dem Tag der Bauabnahme. Während der Bauzeit sollte ein Bautagebuch geführt werden, welches dem Architekten bzw. dem Bauherren bei eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen vorteilhaft als Beweismittel sein kann.

Comments are closed.