Baugenehmigung

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Baugenehmigung

Eine schriftliche Baugenehmigung oder einen Genehmigungsbescheid erhalten Bauherren oder Bauherrinnen, wenn ein Bauantrag, eine Bauanzeige, Abbruchantrag oder ein Bauänderungsantrag im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens vom zuständigen Bauamt akzeptiert wurde. Auf der Baustelle muss die jeweilige Baugenehmigung mit einem roten Punkt gekennzeichnet und deutlich sichtbar angebracht werden. Bauarbeiten und Erdaushub dürfen erst nach Erteilung einer Baugenehmigung begonnen werden. Ein vorzeitiger Beginn ist nur möglich, sofern bereits eine Teilbaugenehmigung erteilt worden ist. Eine Baugenehmigung gilt zudem innerhalb des vereinfachten Genehmigungsverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen als erteilt, sofern kein Widerspruch der Baubehörde innerhalb einer festgesetzten Frist erfolgt ist. Wird innerhalb einer bestimmten Zeit mit dem Bau nicht begonnen, so verliert die Baugenehmigung ihre Gültigkeit. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss eine erneute Zustimmung durch die Baubehörde erfolgen. Dies gilt auch, wenn von den eingereichten Plänen abgewichen werden soll. Bei der Baubehörde sind auch der Baubeginn und die ausführende Baufirma anzugeben. Für die jeweilige Genehmigung fallen Baugenehmigungsgebühren an.

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