Autostellplatz

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Autostellplatz

Beim Neubau eines Hauses müssen Bauherren gemäß der Landesbauordnung eine Mindestanzahl Autostellplätze einplanen, die auf die einzelnen Büro- oder Wohneinheiten berechnet werden und sich auf eigenem Grund befinden müssen. Ob der Besitzer einen Führerschein hat oder nicht, ist dabei irrelevant. In der Regel werden pro Wohnheit 1,5 Stellplätze zugrunde gelegt, damit auch eine Parkmöglichkeit für Besucher geschaffen wird.

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