Wärmeschutzverordnung
Für den Erlass der Wärmeschutzverordnung 1982 und der Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden, welche seit 01.01.1995 in Kraft ist, gab es mehrere Gründe zu denen folgende zählten:
– die Reduktion von klimarelevanten Gasen wie CO2 und damit der Belastung der Atmosphäre
– die Schonung der endlichen Energieressourcen aus fossilen Reserven wie Erdgas, Erdöl und Kohle, die zu einer größeren Unabhängigkeit in energiepolitischen Fragen führen soll
– die Entlastung der öffentlichen Kassen durch die Energieeinsparungen bei öffentlichen Gebäuden
Beide Verordnungen werden im allgemeinen Sprachgebrauch kurz als Wärmeschutzverordnung bezeichnet.
