Sep
21
2017
Wenn ein Planer Hinweise darauf erhält, dass seine Berechnungen fehlerhaft ausfallen, so darf er sich nicht auf seine verwendete Software berufen. Die Plausibilität der Ergebnisse muss gesondert überprüft werden, so das Urteil des OLG Köln (Az. 16 U 98/16)…