Feb
14
2017
Gemäß Mietrecht reicht eine sogenannte Vorratskündigung nicht aus, da gegenwärtig kein absehbarer Nutzungswunsch vorliegt. Der BGH setzt mit Urteil vom 11.10.2016 (Az. VIII ZR 300/15) bei der Person, die Eigenbedarf anmeldet, einen entsprechenden Nutzungsgrund voraus.
Fallbeispiel zum Urteil
Die Klage wurde…