§ Urteil: Eigenbedarfskündigung nicht auf Vorrat möglich

Gemäß Mietrecht reicht eine sogenannte Vorratskündigung nicht aus, da gegenwärtig kein absehbarer Nutzungswunsch vorliegt. Der BGH setzt mit Urteil vom 11.10.2016 (Az. VIII ZR 300/15) bei der Person, die Eigenbedarf anmeldet, einen entsprechenden Nutzungsgrund voraus.

Fallbeispiel zum Urteil

Die Klage wurde…

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