Zwangsversteigerung

Zwangsversteigerung

Hat sich ein Grundstückseigentümer derart verschuldet, dass die Schulden auf keinem anderen Weg beglichen werden können, kann auf Antrag der Gläubiger, wie Kreditinstitut oder Bank, in einem öffentlichen Prozess das Grundstück zwangsversteigert werden, um aus dem Erlös die Schuldentilgung vorzunehmen. Durchgeführt wird dieses Zwangsversteigerungsverfahren vom jeweils zuständigen Amtsgericht.

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