Zeitbrand

Wer feste Brennstoffe wie Kohle oder Holz in einem Heizofen verfeuern möchte, muss bei der Anschaffung des Ofens überlegen, ob er in einen Zeitbrand– oder Dauerbrandofen investieren möchte.

Aus der Produktnorm DIN EN 13240, die die Anforderungen und Prüfungen an Raumheizer für feste Brennstoffe festlegt, stammt der Begriff Zeitbrand, der sich auf Feuerstätten bezieht, die in unterbrochener Betriebsweise beheizt werden. Mit einer Befüllung muss mindestens ein Abbrand mit einer Brenndauer von 45 Minuten bei der Ofennennleistung erreicht werden. Abhängig ist die Abbranddauer natürlich von der verwendeten Brennstoffmenge und der Luftzufuhr. Auf den Betrieb von einem Abbrand bis zu nächsten Nachlegen von Brennstoff wird eine „ununterbrochene Betriebsweise“ definiert. In der Regel werden Zeitbrandöfen mit Holz beheizt. Zur längeren Erhaltung der Glut können aber auch Briketts eingesetzt werden.

Der Begriff Zeitbrand sagt über die tägliche, zulässige bzw. technisch mögliche Betriebsdauer an sich nichts aus. Kaminofenhersteller lassen ihre Heizöfen häufig als Zeitbrandfeuerstätten testen, da die Werte, die erzielt werden günstiger sind als beim so genannten Dauerbrandofen, der mit höheren Emissionen die Umwelt stärker belastet.

Zeitbrandöfen dürfen allerdings nicht mit einer „Feuerstätte für den gelegentlichen Betrieb“ verwechselt werden.  Im baurechtlichen Sinne fallen offene Kamine, welche nur gelegentlich betrieben werden dürfen und müssen die Mindestanforderungen an den Wirkungsgrad einer zum Heizen dienenden Feuerstätte nicht erfüllen, darunter.

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