Fogging

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Fogging

Schwarze Verfärbungen an Wänden, Decken und Einrichtungsgegenständen, die durch Staubablagerungen und Staubpartikelniederschlag hervorgerufen werden, werden mit dem Begriff Fogging bezeichnet. Die Ursachenforschung beim Fogging stellt sich schwierig dar, da immer fraglich ist, ob die Schuld beim Vermieter, beim Mieter oder beim Bauausführenden liegt. Die Beweislast liegt gemäß der gängigen Rechtsprechung  beim Vermieter. Die festgelegten rechtlichen Grundsätze werden durch Urteile des Amtsgerichts Hamburg vom 01.08.2000, vom Amtsgericht Hamburg-Wandsbek vom 29.05.2000 und vom Landgericht Ellwangen vom 09.03.2001 untermauert.

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