Flurkarte / Lageplan

Einen Bestandteil des Bauantrages stellt gemäß der Bauordnung in Deutschland der Lageplan eines Grundstückes bzw. einer Immobilie dar. Dieser Lageplan setzt sich aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil zusammen.

Schriftlicher Lageplan

Im schriftlichen Teil wird das Baugrundstück beschrieben. Zudem werden Nachbargrundstücke, Baulasten und der Bauherr aufgeführt. Des Weiteren müssen weitere Angaben zum Bauvorhaben, zur Grundflächen-, Baumassen- und Geschossflächenzahl im schriftlichen Lageplan verzeichnet sein.

Zeichnerischer Lageplan

Der Umriss des geplanten Gebäudes wird im zeichnerischen Teil maßstäblich, in der Regel im Maßstab 1:500, als Draufsicht des Grundstücks und seiner Umgebung dargestellt. Auch Abstandsflächen, Dachneigung und Dachform müssen in die Zeichnung aufgenommen werden. Auf dem Lageplan müssen auch die angrenzenden Grundstücke mitsamt Bebauung eingezeichnet werden, um den Umfang des Eingriffs der jeweiligen Baumaßnahme abschätzen zu können.

In der Regel wird ein amtlicher Lageplan von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, einem vereidigten Fachmann für Vermessungen oder einer gleichgestellten Behörde erstellt. Dieser Lageplan basiert auf der amtlichen Flurkarte bzw. Katasterkarte.

Flurkarte als Vorlage für den Lageplan

Die Flurkarte, welche auch als Katasterkarte und Liegenschaftskarte bezeichnet wird, stellt alle Liegenschaften wie Grundstücke, Flurstücke und auch je nach Land auch Gebäude maßstäblich dar. Zusammen mit der Schätzungskarte bildet die Flurkarte einen Teil des Liegenschaftskatasters.

Lage und Abgrenzung von Grundstücken und damit die Basis für die Eigentumssicherung an Grund und Boden dar. Das besondere Augenmerk bei der Darstellung in jeder Flurkarte wurde auf die Darstellung der Lage gelegt.

Die Flurkarte stellt die amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs als Nachweis über

Einzelne Flurkarten des Landes werden in einer Rahmenkarte oder in einer Inselkarte für eine Flur dargestellt. Inselkarten haben in der Regel eine Blattgröße von 1000 x 707 mm und können Beiblätter, die den größeren Teil der Flur in einem größeren Maßstab zeigen, umfassen. Zudem werden häufig Sonderzeichnungen oder Vergrößerungen auf gesonderten Blättern dargestellt. Grundsätzlich beinhaltet eine Flurkarte die Darstellung von Gemarkungs- und Gemeindegrenzen, Flurstücken inklusive Nummern und Grenzen, Gebäuden inklusive Nummern und Nutzung, Nutzungsarten des Bodens, Vermessungs- und Grenzpunkte und topografische Angaben.

Stadtgrundkarte – die spezielle Flurkarte

In der Kartendarstellung der Flurkarte werden häufig auch topographische Angaben, Entsorgungs- und Versorgungseinrichtungen einbezogen. In diesem Fall wird die Flurkarte zur Stadtgrundkarte. Die Stadtgrundkarten liegen ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit.

Maßstab

Die Wahl des Maßstabes hängt von den örtlichen Gegebenheiten und der durchschnittlichen Größe des Grundstückes bzw. der Grundstücke, die dargestellt werden müssen und der Größe der Flur ab. In Stadtgebieten ist der Maßstab 1:500 oder 1:1000 sinnvoll. In Baden-Württemberg sind häufig Maßstäbe von 1:2500 und in bayern von 1:5000 in Verwendung.

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