Disagio

Disagio

Als Disagio wird die Differenz zwischen dem nominellen Wert eines Baudarlehens und der effektiven Auszahlung bezeichnet. Relativ niedrige Zinsen können unter Umständen genutzt werden, wenn mit der Bausparkasse oder dem Kreditinstitut ein möglichst hohes Disagio vereinbart wird. Früher war es üblich das Disagio bei der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten vom steuerlichen Einkommen abzusetzen. Dies ist im Rahmen der neuen Regelungen zur Eigenheimförderung grundsätzlich nicht mehr möglich.

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