Dez
06
2017
Sobald eine schuldrechtliche Vereinbarung in Form eines Kaufvertrags wirksam geworden ist, kann der Grundstückseigentümer die notwendige Zustimmung zum Erbbaurechtsverkauf nicht mehr widerrufen. So beschloss der BGH mit Az. V ZB 144/16 am 29.06.2017.
Fallbeispiel zum Urteil
In der Regel erfolgt die…