§ Urteil: Arglist – wenn der Auftragnehmer offenkundige Mängel verschweigt

Arglistig handelt ein Auftragnehmer dann, wenn ein Mangel, der durch einen Subunternehmer verschuldet wurde, so offenkundig ist, dass der Mangel selbst dem Auftragnehmer auffallen müsste und der Auftraggeber auf diese Tatsache bei der Abnahme nicht hingewiesen wird. So die…

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