§ Urteil: Bei Baumängeln, bei denen kein Wille zur Beseitigung besteht, kein Vorschuss auf Kosten

Auftragnehmer müssen auf die Kosten einer Mängelbeseitigung nur dann einen Vorschuss zahlen, wenn der Auftraggeber den Mangel tatsächlich beseitigen will.  Das OLG Frankfurt stellte dies mit Urteil Az. 4 U 3/11 vom 11.11.2016 fest.

Fallbeispiel zum Urteil

Ein Auftraggeber beauftragte einen…

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