Aug
10
2017
Werden Wohnungen an Asylbewerber auf Grundlage von befristeten, nach Personen und Tagen bemessenen Kostenübernahmebescheinigungen vermietet, so handelt es sich um eine Zweckentfremdung, die genehmigungsbedürftig ist. Dies geht aus dem Beschluss des VG Berlin vom 10.05.2017 (Az. VG 6 L…