§ Urteil: E-Mail als Mängelrüge ist ausreichend

Da eine Mängelrüge, die ausreichend und präzise beschrieben wurde, auch in Form einer E-Mail die erforderliche Schriftform des § 13 VOB/B erfüllt, verlängert sich damit die Verjährungsfrist des Mängelanspruchs. So festgestellt vom OLG Köln (Az. 16 U 145/15) mit…

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