Jan
12
2017
Gemäß § 2 Abs. 3 VOB/B ist eine Preisanpassung im Falle von Minder- oder Mehrleistungen mit der Klausel „die zugrunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich“ ausgeschlossen. So das bisher nicht rechtskräftige Urteil…