§ Urteil: Per Klausel kann eine Preisanpassung ausgeschlossen werden

Gemäß § 2 Abs. 3 VOB/B ist eine Preisanpassung im Falle von Minder- oder Mehrleistungen mit der Klausel „die zugrunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich“ ausgeschlossen. So das bisher nicht rechtskräftige Urteil…

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